Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
Unsere Gesellschaft ist im Bereich der Wirtschaftsprüfung vorwiegend in der Prüfung mittelgroßer Kapital- und Personengesellschaften tätig.
Dabei führen wir neben gesetzlichen Pflichtprüfungen auch gesellschaftsvertraglich vorgesehene bzw. freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen durch.
Die Teilnahmebescheinigung an der Prüfung für Qualitätskontrolle nach § 57a WPO (Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung) wurde der Gesellschaft durch die WP-Kammer erteilt.
