Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Unsere Gesellschaft ist im Bereich der Wirtschaftsprüfung vorwiegend in der Prüfung mittelgroßer Kapital- und Personengesellschaften tätig.

Dabei führen wir neben gesetzlichen Pflichtprüfungen auch gesellschaftsvertraglich vorgesehene bzw. freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen durch.

Die Teilnahmebescheinigung an der Prüfung für Qualitätskontrolle nach § 57a WPO (Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung) wurde der Gesellschaft durch die WP-Kammer erteilt.